Verschmelzung durch Übertragung des Fonds Commun de Placement (FCP) „Oblival“ an die SICAV „R-co“, die für die Rechnung des Teilfonds „R-co Conviction Credit Euro“ handelt
Wargny BBR, eine als Société anonyme gegründete und von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers, AMF) unter der Nummer GP-96-006 zugelassene Vermögensverwaltungsgesellschaft mit einem Kapital von 830.442,50 Euro und Sitz in 4, avenue Hoche, 75008 Paris (Frankreich), fungiert als Verwaltungsgesellschaft des aufzunehmenden FCP „Oblival“ (nachfolgend der „aufzunehmende FCP“),
vertreten durch Herrn Olivier WARGNY in seiner Eigenschaft als Vorstandsvorsitzender,
und
R-co, einer Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 844 443 390 RCS PARIS, mit Sitz in 29, avenue de Messine, 75008 Paris (Frankreich), die im Namen des Teilfonds „R-co Conviction Credit Euro“ der SICAV „R-co“ handelt (nachfolgend der „aufnehmende OGAW“),
vertreten durch Herrn Etienne ROUZEAU in seiner Eigenschaft als geschäftsführender Gesellschafter.
Gemäß (i) dem Beschluss der Geschäftsführung von Wargny BBR, der Verwaltungsgesellschaft des aufzunehmenden FCP, sowie (ii) dem Beschluss des Verwaltungsrates des aufnehmenden OGAW, beide vom 26. März 2025, wurde entschieden, eine Verschmelzung des aufzunehmenden FCP „Oblival“ durch Übertragung an den aufnehmenden OGAW „R-co Conviction Credit Euro“ durchzuführen.
Durchführungsmodalitäten und -bedingungen:
Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage der am 7. Juli 2025 berechneten Nettoinventarwerte vom 4. Juli 2025, vorbehaltlich der Genehmigung dieser Maßnahme durch die außerordentliche Hauptversammlung des aufnehmenden OGAW.
Da der aufzunehmende FCP sein gesamtes Nettovermögen in den aufnehmenden OGAW einbringt, führt dies ipso facto zur Auflösung des aufzunehmenden FCP.
Diese Maßnahme wurde am 22. April 2025 von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde genehmigt.
Damit diese Verschmelzung durch Übertragung reibungslos abläuft, wird der aufzunehmende FCP ab dem 1. Juli 2025 um 12:01 Uhr für Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen (und/oder Tausendstel von Anteilen) geschlossen, sodass keine Aufträge auf Grundlage der Nettoinventarwerte am Verschmelzungsdatum ausgeführt werden.
Da der aufzunehmende FCP täglich bewertet wird, ist der letzte Nettoinventarwert des aufzunehmenden FCP, zu dem Zeichnungen oder Rücknahmen vor Durchführung der Verschmelzung erfolgen können, derjenige vom 1. Juli 2025.
Wenn Sie mit dieser Verschmelzung nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Anteile (und/oder Tausendstel von Anteilen) des aufzunehmenden FCP bis zum 1. Juli 2025 kostenlos zurückgeben.
Die Anzahl der Aktien und/oder Zehntausendstel-Aktien des aufnehmenden OGAW, die aufgrund der Vermögenseinbringung des aufzunehmenden FCP aufzulegen sind, wird am Tag der Verschmelzung durch das folgende Verhältnis bestimmt:
Nettovermögen des aufzunehmenden FCP
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Nettoinventarwert des aufnehmenden OGAW
Bei diesen Berechnungen wird berücksichtigt, dass die Anteilinhaber des aufzunehmenden FCP, die aufgrund des ermittelten Umtauschverhältnisses keinen Anspruch auf eine ganze Zahl von Aktien und Zehntausendstel-Aktien des aufnehmenden OGAW haben, folgende Möglichkeiten haben: Sie können sich den Bruchteil auszahlen lassen (entsprechend der Differenz zwischen dem Wert der von ihnen gehaltenen Anteile und/oder Tausendstel-Anteile des aufzunehmenden FCP und dem Wert der Aktien und/oder Zehntausendstel-Aktien des aufnehmenden OGAW, die sie im Austausch erhalten) oder können den Betrag, der für die Zeichnung von zusätzlichen Zehntausendstel-Aktien erforderlich ist, in bar zahlen.
Es fallen keine Kosten und Gebühren für die Rücknahme oder Zeichnung von Aktien an. Die Beträge der Auszahlung oder zusätzlichen Zeichnung werden am Tag der Verschmelzung also weder verringert noch erhöht.
Gemäß Artikel 411-63 der allgemeinen Bestimmungen (Règlement Général) der AMF können die von der Verschmelzung betroffenen Gläubiger des aufzunehmenden FCP, deren Forderungen bereits vor Bekanntgabe der Verschmelzungspläne bestanden, innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Veröffentlichung der Ankündigung der Fondsverschmelzung Widerspruch gegen diese einlegen.
Der gemeinsame Verschmelzungsplan wurde am 30. April 2025 bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts Paris eingereicht.
Wichtige Hinweise für Anleger
Die Basisinformationsblätter und die Prospekte des FCP, die gemäß den oben genannten Änderungen aktualisiert wurden, sind auf Anfrage kostenlos erhältlich bei Rothschild & Co Asset Management – Service Clients – 29, avenue de Messine – 75008 Paris, oder per E-Mail an [email protected] oder auf der Website (https://am.eu.rothschildandco.com).
Im Übrigen weisen wir Sie erneut darauf hin, dass Sie die Basisinformationsblätter unbedingt zur Kenntnis nehmen sollten.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich regelmäßig an Ihren Berater oder Kundenbetreuer zu wenden, um zusätzliche Informationen über Ihre Anlagen zu erhalten.
Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, das Basisinformationsblatt (BiB) des Teilfonds, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild &Co Asset Management Europe, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der österreichische Informationsstelle, Raiffeisen Bank International AG, Stadtpark 9, A-1030 Vienna, Austria, erhältlich.
Rothschild & Co Asset Management, Vermögensverwaltungsgesellschaft mit einem Kapital von 1.818.181,89 EUR, 29, avenue de Messine – 75008 Paris. AMF-Zulassungs-Nr. GP 17000014, RCS Paris 824 540 173.
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