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Investmentfonds französischen Rechts (Fonds Commun de Placement, FCP) „Sallfort Investment Managers – European Equities UCITS Fund“ (aufgenommener FCP) und Teilfonds „Heritam SICAV – Europe Equity Fund“ der SICAV luxemburgischen Rechts „Heritam SICAV“ (au

Aktuelles zur Gesetzgebung  —  02/10/2020

 

Rothschild & Co Asset Management Europe, eine von der Autorité des marchés financiers (französische Finanzaufsichtsbehörde) am 6. Juni 2017 unter der Nummer GP‑17000014 zugelassene Vermögensverwaltungsgesellschaft, gegründet als Kommanditgesellschaft mit einem Kapital von 1.818.181,89 EUR, mit Sitz in 29, avenue de Messine, 75008 Paris, die als Verwaltungsgesellschaft des aufgenommenen FCP fungiert;

vertreten durch Herrn Didier Bouvignies, der als geschäftsführender Gesellschafter fungiert

Gemäß dem Beschluss der Geschäftsführung von Rothschild & Co Asset Management Europe vom 18. Juni 2020 sowie gemäß dem Zirkularbeschluss des Verwaltungsrates der luxemburgischen SICAV „Heritam SICAV“ (verwaltet von FundPartner Solutions (Europe) S.A.) vom 27. April 2020 wurde entschieden, die Verschmelzung durch Aufnahme des FCP „Sallfort Investment Managers – European Equities UCITS Fund“ in den Teilfonds „Heritam SICAV – Europe Equity Fund“ der „Heritam SICAV“ vorzunehmen.

Diese Transaktion wird auf Basis der Liquidationswerte vom 6. November 2020, berechnet am 9. November 2020, durchgeführt.

Zeitgleich mit der Verschmelzung wird der aufnehmende Teilfonds durch Einbringung des gesamten Nettovermögens des aufgenommenen FCP aktiviert. Dadurch erfolgt ipso facto die Auflösung des aufgenommenen FCP.

 

Bedingungen der Transaktion

Diese Transaktion wurde von der Autorité des marchés financiers am 8. September 2020 genehmigt.

Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen des aufgenommenen FCP werden am 4. November um 12:00 Uhr (Pariser Zeit) endgültig eingestellt, sodass keine Aufträge auf Basis der Liquidationswerte der Verschmelzung ausgeführt werden.

Das Umtauschverhältnis am Tag der Verschmelzung beträgt 1:1 und ergibt sich wie folgt:  

Nettovermögen des aufgenommenen FCP

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Nettoinventarwert des aufnehmenden Teilfonds

 

Zum Zweck dieser Berechnung haben die Anteilsinhaber des aufgenommenen FCP Anspruch auf eine Anzahl von Aktien bzw. Tausendsteln von Aktien des aufnehmenden Teilfonds, die der Anzahl der beim Umtausch abgegebenen Anteile bzw. Tausendstel von Anteilen des aufgenommenen FCP entspricht.  

Gemäß Artikel 422-101 II des Règlement Général de l’Autorité des marchés financiers (Allgemeine Bestimmungen der französischen Finanzaufsichtsbehörde) können die Gläubiger des aufgenommenen FCP und des aufnehmenden Teilfonds, die an der Verschmelzung beteiligt sind und deren Forderungen bereits vor der Veröffentlichung dieser Bekanntgabe eines Verschmelzungsplans bestanden, bis zu zwei Wochen vor dem für die Transaktion vorgesehenen Datum Einspruch gegen die Verschmelzung erheben.

Sind die Anteilsinhaber mit den Bedingungen der Transaktion nicht einverstanden, können sie ihre Anteile jederzeit gebührenfrei zurückgeben; der aufgenommene FCP und der aufnehmende Teilfonds erheben keinen Rücknahmeabschlag.

Der gemeinsame Verschmelzungsplan wurde am 17. September 2020 bei der Greffe du Tribunal de Commerce de Paris (Geschäftsstelle des Pariser Handelsgerichts) eingereicht.

 

Für weitere Informationen: 

Kundendienst Rothschild & Co Asset Management Europe
clientserviceteam@rothschildandco.com 29, avenue de Messine
  75008 Paris


 

 

 

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