Mitteilung an die Aktionäre des Teilfonds „R-co Thematic Blockchain Global Equity“ der SICAV „R-co 2“
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie sind Aktionär/in des Teilfonds „R-co Thematic Blockchain Global Equity“ der SICAV „R-co 2“ (nachfolgend der „Teilfonds“), mit dessen Finanzverwaltung, Management und Buchhaltung die unter der Nummer GP-17000014 zugelassene Vermögensverwaltungsgesellschaft Rothschild & Co Asset Management Europe mit Sitz in 29, avenue de Messine – 75008 PARIS beauftragt wurde.
Welche Änderungen ergeben sich für Ihren Teilfonds?
Wir informieren Sie über die Entscheidung des Verwaltungsrats der SICAV vom 13. Oktober 2022, für den Teilfonds einen Mechanismus zur Deckelung von Rücknahmeanträgen (sog. „Gate“) einzuführen, sowie über einige Klarstellungen und Änderungen hinsichtlich der Merkmale des Teilfonds.
- Einführung eines Mechanismus zur Deckelung von Rücknahmeanträgen
So kann Rothschild & Co Asset Management Europe, die Verwaltungsgesellschaft der SICAV, gemäß den geltenden Vorschriften vorübergehend eine Deckelung für die Rücknahmen des Teilfonds beschließen („der Beschluss zur Deckelung“), wenn außergewöhnliche Umstände dies erfordern und es im Interesse der Aktionäre liegt, um zu verhindern, dass der Teilfonds aufgrund eines Ungleichgewichts zwischen den Rücknahmeanträgen und seinem Nettovermögen nicht in der Lage ist, diese Anträge zu Bedingungen anzunehmen, welche die Interessen der Aktionäre schützen und ihre Gleichbehandlung gewährleisten.
Der Beschluss zur Deckelung gilt unter den folgenden Umständen:
- Beschreibung der gewählten Methode
Der Beschluss zur Deckelung kann gefasst werden, wenn an einem bestimmten Zentralisierungstag („der betroffene Zentralisierungstag“) die Differenz zwischen dem Anteil des Vermögens des Teilfonds, dessen Rücknahme beantragt wird (nachstehend „der Rücknahmeprozentsatz“), und dem Anteil des Vermögens des Teilfonds, dessen Zeichnung beantragt wird (nachstehend „der Zeichnungsprozentsatz“), positiv ist und mehr als 5 % des gesamten Nettovermögens beträgt, das am Ende des Tages der letzten Berechnung des Nettoinventarwertes festgestellt wurde („Nettovermögen“). Die Deckelung von Rücknahmen gilt für maximal fünf Werktage.
- Modalitäten der Unterrichtung der Aktionäre
Die Aktionäre, die Rücknahmeanträge gestellt haben, welche von dem Beschluss zur Deckelung betroffen sind, werden schnellstmöglich nach dem betroffenen Zentralisierungstag in besonderer Weise benachrichtigt (die „Informationsfrist“). Der Beschluss zur Deckelung wird auch auf der Website der Verwaltungsgesellschaft veröffentlicht und im nächsten regelmäßigen Bericht erwähnt.
- Bearbeitung von Aufträgen
Im Falle eines Beschlusses zur Deckelung wird der Prozentsatz der Rücknahmen nach Abzug der Zeichnungen auf 5 % des Nettovermögens gesenkt.
Ab dann werden die Rücknahmeaufträge für alle Anleger, die ihre Aktien an einem betroffenen Zentralisierungstag zurückgeben möchten, um denselben Prozentsatz (der „Reduktionskoeffizient“) reduziert. Der Reduktionskoeffizient entspricht dem Verhältnis zwischen 5 % (zuzüglich des
Prozentsatzes eventueller Zeichnungen) und dem Rücknahmeprozentsatz.
So entspricht die Anzahl der Aktien, deren Rücknahme bestätigt wird, für einen bestimmten Aktionär der ursprünglichen Aktienanzahl, deren Rücknahme beantragt wurde, multipliziert mit dem Reduktionskoeffizienten; diese Aktienanzahl wird dabei auf den nächsten Aktienbruchteil aufgerundet.
Rücknahmeanträge, die aufgrund des Beschlusses zur Deckelung nicht angenommen wurden und deren Ausführung noch aussteht, werden automatisch auf das nächste Datum der Berechnung des Nettoinventarwertes innerhalb der gleichen Grenzen übertragen.
Rücknahmeanträge, die auf das nächste Datum der Berechnung des Nettoinventarwertes übertragen werden, haben keinen Vorrang vor später eingehenden Rücknahmeanträgen.
Ausnahmsweise unterliegen Zeichnungen und anschließende Rücknahmen derselben Anzahl von Aktien auf der Grundlage desselben Nettoinventarwertes und für denselben Aktionär (sog. „Round-Trip“- Transaktionen) nicht dem Gate.
- Klarstellungen zur Anlagestrategie
Die Anlagestrategie des Teilfonds R-co Thematic Blockchain Global Equity beruht auf der Verwaltung eines Portfolios mit Ermessensspielraum, das hauptsächlich (mindestens 90 % seines Nettovermögens) in Unternehmen weltweit (insbesondere USA, EU, Vereinigtes Königreich, Kanada, Hongkong, China, Indien etc.) investiert, die in Nordamerika, der Europäischen Union und den Nicht-OECD-Ländern börsennotiert und in Blockchain-Themen engagiert sind, sowie nun auch in Unternehmen, die in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in Japan börsennotiert und in Blockchain-Themen engagiert sind.
- Klarstellung zu Aktien mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 20 Millionen Euro
Es wird darauf hingewiesen, dass Aktien mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 20 Millionen Euro nicht gekauft werden dürfen.
- Senkung des Ausgabeaufschlags, der nicht dem Teilfonds zusteht
Der nicht dem Teilfonds zustehende Ausgabeaufschlag wird für alle Aktien der SICAV auf maximal 3 % gesenkt (statt maximal 4 % für die C EUR- und I EUR-Aktien und maximal 4,5 % für die CL EUR- und P EUR-Aktien).
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Diese Änderungen werden am 1. Januar 2023 wirksam.
Wie wirken sich die Änderungen auf das Risiko-Rendite-Profil Ihrer Investition aus?
| Auswirkung | |
| Änderung des Risiko-Rendite-Profils | Nein |
| Erhöhung des Risiko-Rendite-Profils | Nein |
| Erhöhung der Kosten | Nein |
Welche steuerlichen Folgen haben die Änderungen für Sie?
Dieser Vorgang hat keine steuerlichen Auswirkungen für Sie. Wir empfehlen Ihnen allerdings, Ihre persönliche Situation mit Ihrem zuständigen Berater zu prüfen, insbesondere wenn Sie im Zusammenhang mit diesen Änderungen selbst tätig werden wollen.
Wichtige Hinweise für Anleger
Das Basisinformationsblatt (BiB) des Teilfonds, der Prospekt und die Satzung der SICAV, die gemäß den oben genannten Änderungen aktualisiert wurden, sind auf Anfrage kostenlos erhältlich bei Rothschild & Co Asset Management Europe – Service Clients – 29, avenue de Messine – 75008 Paris, per E-Mail an ([email protected]), oder auf der Website (https://am.eu.rothschildandco.com/)
Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit auch daran erinnern, dass Sie das Basisinformationsblatt (BiB) unbedingt zur Kenntnis nehmen sollten.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich regelmäßig an Ihren Berater oder Kundenbetreuer zu wenden, um zusätzliche Informationen über Ihre Anlagen zu erhalten.
Nous vous invitons par ailleurs à prendre régulièrement contact avec votre conseiller ou responsable de compte pour toute information complémentaire concernant vos placements.
Weitere Informationen
| Kundenservice | Rothschild & Co Asset Management Europe |
| [email protected] | 29, avenue de Messine |
| Rothschild & Co | Asset Management (rothschildandco.com) | 75008 Paris |
