Rothschild & Co Asset Management Europe hat am 14. Mai 2019 beschlossen, folgende Klarstellungen an der vorschriftsmäßigen Dokumentation des Investmentfonds französischen Rechts „R-co Conviction Euro“ (nachfolgend „Fonds“ genannt) vorzunehmen:
- Klarstellung eines Devisenrisikos von untergeordneter Bedeutung;
- Klarstellung eines Kreditrisikos.
Diese Klarstellungen haben keine Auswirkungen auf die Finanzverwaltung Ihres Fonds und erfordern keine Maßnahmen Ihrerseits.
Die Änderungen finden sich in der Fassung der vorschriftsmäßigen Dokumentation vom 14. Juni 2019.