Verbindung

Passwort vergessen?

Zugangscode

Vielen Dank, dass Sie den fünfstelligen Code eingeben, den Sie soeben in Ihrem E‑Mail‑Postfach erhalten haben.

Verbindung

Passwort vergessen?

Verbindung

Mitteilung an die Aktionäre der zur SICAV R-co gehörenden Teilfonds R-co Conviction Credit Euro und R-co Conviction Credit SD Euro

Aktuelles zur Gesetzgebung  —  27/04/2020


Hiermit wird den Aktionären der zur SICAV R-co gehörenden Teilfonds R-co Conviction Credit Euro und R-co Conviction Credit SD Euro (nachfolgend „Teilfonds“ genannt) bestätigt, dass bei diesen Teilfonds nach wie vor eine Anpassung des Nettoinventarwerts aufgrund des Swing-Pricing-Verfahrens mit Schwellenwert zum Tragen kommt.

Die Teilfonds R-co Conviction Credit Euro und R-co Conviction Credit SD Euro wurden durch die Absorptionsfusion des FCP R-co Euro Crédit am 8. November 2019 bzw. des FCP R-co Crédit Horizon 1-3 am 12. November 2019 (nachfolgend „FCP“ genannt) geschaffen. Deswegen wurden die Merkmale der FCP bei jedem dieser Teilfonds ab dem Zeitpunkt ihrer Schaffung übernommen.

Infolge der obigen Auswirkungen wurde die gesetzliche Dokumentation der Teilfonds zum 20. April 2020 entsprechend aktualisiert und hierin die Anpassung des Nettoinventarwerts aufgrund des Swing-Pricing-Verfahrens mit Schwellenwert klargestellt.    

 

Auswirkung

Änderung des Rendite-Risiko-Profils Nein
Erhöhung des Rendite-Risiko-Profils Nein
Erhöhung der Kosten Nein

 

Diese Aktualisierung hat keine Auswirkungen auf die Finanzverwaltung der Teilfonds und erfordert keine Maßnahmen Ihrerseits.  

Die Wesentlichen Informationen für den Anleger der Teilfonds und der Prospekt der SICAV R-co, in denen die obigen Klarstellungen berücksichtigt sind, können kostenfrei bei Rothschild & Co Asset Management Europe – Service Clients – 29, avenue de Messine – 75008 Paris oder per E-Mail an folgende Adresse: [email protected] angefordert werden.  

Wir erinnern Sie außerdem daran, wie notwendig und wichtig es ist, die Wesentlichen Informationen für den Anleger zur Kenntnis zu nehmen.  

Darüber hinaus empfiehlt sich das regelmäßige Gespräch mit Ihrem Berater oder Kundenbetreuer, der Sie gerne umfassend über Ihre Anlagen informiert.