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Mitteilung an die Aktionäre des zur SICAV R-co gehörenden Teilfonds R-co Conviction Credit Euro

Aktuelles zur Gesetzgebung  —  27/04/2020

 
Hiermit wird den Aktionären des zur SICAV R-co gehörenden Teilfonds R-co Conviction Credit Euro (nachfolgend „Teilfonds“ genannt) bestätigt, dass bei diesem Teilfonds nach wie vor eine Anpassung des Nettoinventarwerts aufgrund des Swing-Pricing-Verfahrens mit Schwellenwert zum Tragen kommt.

Der Teilfonds R-co Conviction Credit Euro wurde durch die Absorptionsfusion des FCP R-co Euro Crédit am 8. November 2019 (nachfolgend „FCP“ genannt) geschaffen. Deswegen wurden die Merkmale des FCP bei diesem Teilfonds ab dem Zeitpunkt seiner Schaffung übernommen.

Infolge der obigen Ausführungen wurde die gesetzliche Dokumentation des Teilfonds zum 20. April 2020 entsprechend aktualisiert und hierin die Anpassung des Nettoinventarwerts aufgrund des Swing-Pricing-Verfahrens mit Schwellenwert klargestellt.

 

Auswirkung

Änderung des Rendite-Risiko-Profils Nein
Erhöhung des Rendite-Risiko-Profils Nein
Erhöhung der Kosten Nein

 

Diese Aktualisierung hat keine Auswirkungen auf die Finanzverwaltung des Teilfonds und erfordert keine Maßnahmen Ihrerseits.  

Die Wesentlichen Informationen für den Anleger des Teilfonds und der Prospekt der SICAV R-co, in denen die obigen Klarstellungen berücksichtigt sind, können kostenfrei bei Rothschild & Co Asset Management Europe – Service Clients – 29, avenue de Messine – 75008 Paris oder per E-Mail an folgende Adresse: [email protected] angefordert werden.  

Wir erinnern Sie außerdem daran, wie notwendig und wichtig es ist, die Wesentlichen Informationen für den Anleger zur Kenntnis zu nehmen.  

Darüber hinaus empfiehlt sich das regelmäßige Gespräch mit Ihrem Berater oder Kundenbetreuer, der Sie gerne umfassend über Ihre Anlagen informiert.