Rothschild & Co Asset Management Europe, von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Autorité des marchés financiers (AMF) am 6. Juni 2017 unter der Nummer GP-17000014 zugelassene Vermögensverwaltungsgesellschaft, errichtet in Form einer französischen Kommanditgesellschaft („Société en commandite simple“) mit einem Stammkapital von 1.818.181,89 Euro, Sitz 29, avenue de Messine, 75008 Paris, als Verwaltungsgesellschaft des aufgenommenen Fonds und des aufnehmenden OGAW handelnd,
vertreten durch Herrn Didier Bouvignies, als teilhabender Geschäftsführer handelnd,
gibt bekannt, dass auf Beschluss der Geschäftsführung von Rothschild & Co Asset Management Europe vom 07. September 2020 und gemäß dem Protokoll des Verwaltungsrats der SICAV R-co 2 vom 07. September 2020 der FCP R-co Conviction Credit 12M Euro mit dem Teilfonds R-co Conviction Credit 12M Euro der SICAV „R-co 2“ verschmolzen werden soll (Verschmelzung durch Aufnahme).
Diese Transaktion erfolgt auf Basis der Nettoinventarwerte vom 30. November 2020, die am 1. Dezember 2020 berechnet werden.
Die Einbringung in den aufnehmenden OGAW durch den aufgenommenen Fonds, die seinem gesamten Nettovermögen entspricht, hat automatisch die Auflösung des aufgenommenen Fonds zur Folge.
Bedingungen der Transaktion
Diese Transaktion wurde am 16. Oktober 2020 von der französischen Finanzmarktaufsicht AMF genehmigt.
Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen des aufgenommenen Fonds werden ab dem 26. November 2020, 12:01 Uhr, endgültig eingestellt, sodass keine Aufträge mehr auf der Grundlage der Verschmelzungsnettoinventarwerte ausgeführt werden.
Selbst wenn das Umtauschverhältnis am Tag der Fusion 1 zu 1 beträgt, wird es gemäß dem folgenden Quotienten festgelegt:
Nettovermögen des aufgenommenen Fonds / Nettoinventarwert des aufnehmenden OGAW
Für diese Berechnung haben die Inhaber des aufgenommenen Fonds beim Tausch Anspruch auf eine Anzahl von Aktien bzw. Zehntausendstel-Aktien des aufnehmenden OGAW, die mit der Anzahl von Anteilen bzw. Zehntausendstel-Anteilen des aufgenommenen Fonds identisch ist.
Gemäß Artikel 422-101 II des Allgemeinen Reglements der AMF können Gläubiger des an der Fusion teilnehmenden aufgenommenen Fonds und aufnehmenden OGAW, deren Forderung vor der Bekanntgabe des vorliegenden Verschmelzungsplans entstanden ist, diesem innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen vor dem für die Transaktion vorgesehenen Datum widersprechen.
Wenn Anteilsinhaber mit den Bedingungen der Fusionstransaktion nicht einverstanden sind, können sie ihre Anteile jederzeit kostenlos zurückgeben, da weder der aufgenommene Fonds noch der aufnehmende OGAW einen Rücknahmeabschlag erheben.
Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management Europe, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der deutschen Informationsstelle, CACEIS Bank SA, Germany Branch, lilienthallee 36, D-80939 Munich, erhältlich.
Der gemeinsame Verschmelzungsplan wurde am 20. Oktober 2020 bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts von Paris eingereicht.
Weitere Auskünfte :
| Kundenbetreuung | Rothschild & Co Asset Management Europe |
| [email protected] | 29, avenue de Messine |
| 75008 Paris |
