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R-co Conviction Credit 12M Euro | Bekanntgabe eines Verschmelzungsplans

Aktuelles zur Gesetzgebung  —  18/02/2022

R-CO LUX, TEILFONDS R-CO LUX CONVICTION CREDIT 12M EURO
(SOCIETE D'INVESTISSEMENT A CAPITAL VARIABLE)

R-CO 2, TEILFONDS R-CO CONVICTION CREDIT 12M EURO
(SOCIETE D'INVESTISSEMENT A CAPITAL VARIABLE)

Anzeige der endgültigen Durchführung der Verschmelzung

 

R-CO LUX, TEILFONDS R-CO LUX CONVICTION CREDIT 12M EURO (nachfolgend „übertragender OGAW“), eine Société d'investissement à capital variable luxemburgischen Rechts mit Sitz in 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen in das Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg unter der Nummer B 192 374,

und

R-CO 2, TEILFONDS R-CO CONVICTION CREDIT 12M EURO (nachfolgend „übernehmender OGAW“), eine Société d'investissement à capital variable französischen Rechts mit Sitz in 29, Avenue de Messine 75008 Paris, eingetragen in das Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 889 511 747 RCS PARIS.

Am 15. Juni 2021wurde ein gemeinsamer Fusionsabsorptionsplan aufgestellt, der mit den Nachträgen vom 1. und 21. September 2021geändert wurde. Er sah die Aufnahme des Teilfonds „R-co Lux Conviction Credit 12M Euro“ der SICAV luxemburgischen Rechts „R-co Lux“ durch seinen Master-OGAW, den Teilfonds „R-co Conviction Credit 12M Euro“ der SICAV französischen Rechts „R-co 2“, vor. Der Verschmelzungsplan und seine Nachträge wurden am 21. Oktober 2021bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts von Paris eingereicht.

Die Anzeigen gemäß dem französischen Handelsgesetzbuch wurden am 29. Oktober 2021im BODACC bzw. am 5. November 2021in einem Blatt für gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen im Namen des übernehmenden OGAW und der übertragenden OGAW veröffentlicht.

Über diesen Vorgang wurden die Aktionäre des übertragenden OGAW und des übernehmenden OGAW informiert. Die außerordentliche Hauptversammlung des übernehmenden OGAW, die am 7. Januar 2022nach der zweiten Einberufung an dessen Sitz zusammentrat, genehmigte den Plan für die Fusionsabsorption des übertragenden OGAW durch den übernehmenden OGAW.

Laut Artikel 23 des Gesetzes vom 20. Dezember 2014 zur Änderung von Artikel L.236-6 des Handelsgesetzbuchs und in Anbetracht fehlender Einsprüche erfolgte unter den Bedingungen und innerhalb der Frist gemäß Artikel R.236-8 des Handelsgesetzbuchs die endgültige Durchführung der oben genannten Fusion am 28. Januar 2022. Infolgedessen wurden die Aktiva und Passiva des übertragenden OGAW auf den übernehmenden OGAW transferiert. Der übertragende OGAW wurde mit dem Vollzug der Fusionsabsorption aufgelöst.

Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres-und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management Europe, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der deutschen Informationsstelle, CACEIS Bank SA, Germany Branch, lilienthallee 36, D-80939 Munich, erhältlich