Gemäß den Bestimmungen von Artikel 5f der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen gegen Russland und der Verordnung (EU) 398/2022 vom 9. März 2022 gegen belarussische Staatsangehörige ist es verboten, auf Euro lautende übertragbare Wertpapiere, die nach dem 12. April 2022 begeben wurden, oder mit einem Engagement hinsichtlich solcher Wertpapiere verbundene Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren an russische oder belarussische Staatsangehörige oder in Russland oder Belarus ansässige natürliche Personen oder in Russland oder Belarus niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verkaufen. Dies gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats oder natürliche Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats verfügen.
Somit können russische oder belarussische Investoren keine neuen Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen mehr zeichnen, wenn das Portfolio auf Euro lautende Wertpapiere enthält.
Infolgedessen ist die Zeichnung von Anteilen/Aktien aller Fonds von Rothschild & Co Asset Management Europe ab dem 12. April 2022 verboten für alle:
- russischen oder belarussischen Staatsangehörigen
- in Russland oder Belarus ansässigen natürlichen Personen
- in Russland oder Belarus niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtunge
mit Ausnahme von Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die in Russland oder Belarus ansässig sind, oder russischen oder belarussischen natürlichen Personen, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union verfüge.