Verbindung

Passwort vergessen?

Zugangscode

Verbindung

Passwort vergessen?

Verbindung

FCP „RMM Convertibles“ und „R-co Conviction Convertibles Europe“

Aktuelles zur Gesetzgebung  —  15/04/2025

FCP „RMM Convertibles“ und „R-co Conviction
Convertibles Europe“

Rothschild & Co Asset Management, eine als Société en commandite simple (Vereinfachte Kommanditgesellschaft nach französischem Recht) gegründete und am 6. Juni 2017 von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des Marchés Financiers) unter der Nummer GP-17000014 zugelassene Vermögensverwaltungsgesellschaft mit einem Kapital von 1.818.181,89 Euro und Sitz in 29, Avenue de Messine, 75008 PARIS (Frankreich), fungiert als Verwaltungsgesellschaft der FCP „RMM Convertibles“ und „R-co Conviction Convertibles Europe“, Vertreten durch Herrn Didier Bouvignies in seiner Eigenschaft als geschäftsführender
Gesellschafter.

Gemäß dem Beschluss der Geschäftsführung von Rothschild & Co Asset Management vom 12. Februar 2025 wurde beschlossen, den FCP „RMM Convertibles“ (aufzunehmender FCP) durch Übertragung seiner Vermögenswerte auf den FCP „R-co Conviction Convertibles Europe“ (aufnehmender OGAW) mit diesem zu verschmelzen.

Durchführungsmodalitäten und -bedingungen:

Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage der am 26. Mai 2025 berechneten Nettoinventarwerte vom 23. Mai 2025.

Da der aufzunehmende FCP sein gesamtes Nettovermögen in den aufnehmenden OGAW einbringt, führt dies ipso facto zur Auflösung des aufzunehmenden FCP.

Diese Maßnahme wurde am 11. März 2025 von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde genehmigt.

Damit diese Verschmelzung durch Übertragung reibungslos abläuft, wird der aufzunehmende FCP ab dem 20. Mai 2025 um 12:01 Uhr endgültig für Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen geschlossen, sodass keine Aufträge auf Grundlage der Nettoinventarwerte am Verschmelzungsdatum ausgeführt werden.

Da der aufzunehmende FCP täglich bewertet wird, ist der letzte Nettoinventarwert des aufzunehmenden FCP, zu dem Zeichnungen oder Rücknahmen vor Durchführung der Verschmelzung erfolgen können, derjenige vom 20. Mai 2025.

 

Anteilinhaber des aufzunehmenden FCP, die mit den Bedingungen der Verschmelzung nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile jederzeit kostenlos zurückzugeben, da seitens des aufzunehmenden FCP und des aufnehmenden OGAW keine Rücknahmegebühr erhoben wird.

 

Das Umtauschverhältnis wird gemäß folgender Formel berechnet:
Nettoinventarwert des aufzunehmenden FCP / Nettoinventarwert des aufnehmenden FCP

 

In Bezug auf diese Berechnungen haben die Anteilinhaber des aufzunehmenden FCP, die aufgrund des ermittelten Umtauschverhältnisses keinen Anspruch auf eine ganze Zahl von Anteilen und/oder Zehntausendstel-Anteilen des aufnehmenden OGAW haben, folgende Möglichkeiten: Sie können sich den Bruchteil auszahlen lassen (Differenz zwischen dem Wert der zurückgegebenen Anteile und/oder Zehntausendstel-Anteile des aufzunehmenden FCP und dem Wert der Anteile und Zehntausendstel-Anteile des aufnehmenden OGAW, die sie im Austausch erhalten) oder den Betrag, der für die Zeichnung eines zusätzlichen Zehntausendstel-Anteils erforderlich ist, in bar zahlen.

Es fallen keine Kosten und Gebühren für die Rücknahme oder Zeichnung von Aktien an. Die Beträge der Auszahlung oder zusätzlichen Zeichnung werden am Tag der Verschmelzung also weder verringert noch erhöht.

 

Gemäß Artikel 411-63 der allgemeinen Bestimmungen (Règlement Général) der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF) können die von der Verschmelzung betroffenen Gläubiger des aufzunehmenden FCP und des aufnehmenden OGAW, deren Forderungen bereits vor Bekanntgabe der geplanten Maßnahme bestanden, innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Veröffentlichung der Ankündigung der Fondsverschmelzung Widerspruch gegen diese einlegen.

 

Der gemeinsame Verschmelzungsplan wurde am 7. April 2025 bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts Paris eingereicht.

Wichtige Hinweise für Anleger

Die Basisinformationsblätter und der Verkaufsprospekt des aufzunehmenden FCP und des aufnehmenden OGAW sind auf Anfrage kostenlos erhältlich bei Rothschild & Co Asset Management – Service Clients – 29, avenue de Messine – 75008 Paris (Frankreich), per E-Mail an clientserviceteam@rothschildandco.com oder auf der Website (https://am.eu.rothschildandco.com).

Im Übrigen weisen wir Sie erneut darauf hin, dass Sie das Basisinformationsblatt unbedingt zur Kenntnis nehmen sollten.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich regelmäßig an Ihren Berater oder Kundenbetreuer zu wenden, um zusätzliche Informationen über Ihre Anlagen zu erhalten.

 

Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, das Basisinformationsblatt (BiB) des Teilfonds, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management Europe, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der deutschen Informationsstelle, CACEIS Bank SA, Germany Branch, lilienthallee 36, D-80939 Munich, erhältlich.

 


Rothschild & Co Asset Management, Vermögensverwaltungsgesellschaft mit einem Kapital von 1.818.181,89 EUR, 29, avenue de Messine – 75008 Paris. AMF-Zulassungs-Nr. GP 17000014, RCS Paris 824 540 173.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Kundenservice : 
clientserviceteam@rothschildandco.com

https://am.eu.rothschildandco.com

Rothschild & Co Asset Management 
29, Avenue de Messine
75008 Paris