Rothschild Asset Management Europe,von der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Autorité des marchés financiers (AMF) am 6. Juni 2017 unter der Nummer GP-17000014 zugelassene Vermögensverwaltungsgesellschaft, errichtet in Form einer französischen Kommanditgesellschaft („Société en commandite simple“) mit einem Stammkapital von 1.818.181,89 Euro, Sitz 29, avenue de Messine, 75008 Paris, als Verwaltungsgesellschaft des aufgenommenen Fonds und des aufnehmenden OGAW handelnd,
vertreten durch Herrn Didier Bouvignies, als teilhabender Geschäftsführer handelnd,
gibt bekannt, dass auf Beschluss der Geschäftsführung von Rothschild & Co Asset Management Europe vom 26. April 2021 und gemäß dem Protokoll des Verwaltungsrats der SICAV R-co 2 vom 26. April 2021 der Fonds R-co 4Change Climate Equity Euro mit dem Teilfonds R-co 4Change Climate Equity Euro der SICAV „R-co 2“ verschmolzen werden soll (Verschmelzung durch Aufnahme).
Diese Transaktion erfolgt auf Basis der Nettoinventarwerte vom 17. September 2021, die am 20. September 2021 berechnet werden.
Die Einbringung in den aufnehmenden OGAW durch den aufgenommenen Fonds, die seinem gesamten Nettovermögen entspricht, hat automatisch die Auflösung des aufgenommenen Fonds zur Folge.
Bedingungen der Transaktion
Diese Transaktion wurde am 4. Juni 2021 von der französischen Finanzmarktaufsicht AMF genehmigt.
Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilen des aufgenommenen Fonds werden ab dem 15. September 2021, 12:01 Uhr, endgültig eingestellt, sodass keine Aufträge mehr auf der Grundlage der Verschmelzungsnettoinventarwerte ausgeführt werden.
Selbst wenn das Umtauschverhältnis am Tag der Fusion 1 zu 1 beträgt, wird es gemäß dem folgenden Quotienten festgelegt:
Nettovermögen des aufgenommenen Fonds
Nettoinventarwert des aufnehmenden OGAW
Für diese Berechnung haben die Inhaber des aufgenommenen Fonds beim Tausch Anspruch auf eine Anzahl von Aktien und/oder Zehntausendstel-Aktien des aufnehmenden OGAW, die mit der Anzahl von Anteilen und/oder Zehntausendstel-Anteilen des aufgenommenen Fonds identisch ist.
Gemäß Artikel 422-101 II des Allgemeinen Reglements der AMF können Gläubiger des an der Fusion teilnehmenden aufgenommenen Fonds und aufnehmenden OGAW, deren Forderung vor der Bekanntgabe des vorliegenden Verschmelzungsplans entstanden ist, diesem innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen vor dem für die Transaktion vorgesehenen Datum widersprechen.
Wenn Anteilsinhaber mit den Bedingungen der Fusionstransaktion nicht einverstanden sind, können sie ihre Anteile jederzeit kostenlos zurückgeben, da weder der aufgenommene Fonds noch der aufnehmende OGAW einen Rücknahmeabschlag erheben.
Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management Europe, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der österreichische Informationsstelle, Raiffeisen Bank International AG, Stadtpark 9, A-1030 Vienna, Austria, erhältlich.
Der gemeinsame Verschmelzungsplan wurde am 22. Juli 2021 bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts von Paris eingereicht.
Weitere Auskünfte:
| Kundenbetreuung | Rothschild & Co Asset Management Europe |
| [email protected] | 29, avenue de Messine |
| https://am.eu.rothschildandco.com | 75008 Paris |
